Testament | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung
Stellen Sie jetzt die Weichen richtig
Mit einem Testament, einer Vorsorgevollmacht sowie einer ordentlichen Patientenverfügung.
Wir prüfen auf Wunsch auch Ihre Dokumente jährlich auf Aktualität und die einschlägige Rechtsprechung in Deutschland (BGH-Rechtsprechung) und Europa (EuGH-Rechtssprechung). Insbesondere ein bereits vorhandenes „Berliner Testament“ sollten Sie in jedem Fall auf Plausibilität überprüfen lassen.
Rechtliche Vorsorge im Überblick
Nutzen auch Sie jetzt das VOTE-Programm
Mein Name ist Friedbert Wittum, ich bin Fachanwalt für Erbrecht. Nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung aus der Praxis, sollte jede der nachfolgenden Personengruppen sich auf jeden Fall um die rechtliche Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall kümmern:
- Junge Familien mit minderjährigen Kinder, Eltern mit beeinträchtigten Kindern
- Hauseigentümer, Personen mit großen Vermögen
- Familienunternehmen, insbesondere GmbH, AG, etc.
- Gesellschafter-Geschäftsführer, Selbstständige & Freiberufler
Jetzt Vorsorge treffen
Jetzt alles für den Ernstfall regeln
Zu einer ordentlichen rechtlichen Vorsorge gehören die folgenden Baustein:
- Das Testament
- Die Vorsorgevollmacht
- Die Patientenverfügung
Sicher vererben
Das Testament
Mit dem Testament regeln Sie, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Nachlass, also Ihrem Vermögen geschieht. Auch Regelungen unter Lebenden sind hier möglich und im Hinblick auf Steuerfreibeträge unter Umständen sinnvoll.
Lassen Sie ein bereits vorhandenes „Berliner Testament“ in jedem Fall auf Plausibilität überprüfen. Die Erfahrung zeigt, dass die Gestaltung im Einzelfall geprüft werden sollte, um den „letzten Willen“ im Todeszeitpunkt auch umgesetzt zu bekommen.
Damit die richtigen Personen Ihren Interessen wahrnehmen
Die Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie für den Fall, dass Sie selber nicht mehr geschäfts- oder handlungsfähig sind, die Entscheidungsgewalt auf andere, von Ihnen als vertrauenswürdig eingestufte Personen oder Institutionen.
So bleiben Sie selbstbestimmt
Die Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung wiederum verfügen Sie schon heute, wie Ihre medizinische Versorgung aussehen soll, wenn Sie z.B. ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma liegen oder an nicht therapierbaren Schmerzen leiden und der Tod unmittelbar bevorsteht
Ihre Vorteile im Überblick
Warum Sie uns jetzt kontaktieren sollten
✔ Neben einer kostenlosen Erstberatung durch unsere Partneranwälte, bieten wir diese Pauschalhonorare nach der von uns entwickelten VOTE-GEBÜHR zur rechtssicheren und individualisierten Erstellung von letztwillige Verfügungen (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament) sowie Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen durch einen Fachanwalt.
✔ Die Leistungen im VOTE PROGRAMM werden nach der von uns entwickelten VOTE-GEBÜHR abgerechnet (diese ist um bis zu 40 % geringer, als die Notargebühren nach GNotKG).
✔ Weiterhin bieten wir Ihnen über unsere Partneranwälte fachanwaltliche Leistungen für Ihren individuellen Bedarf (denn automatisierte Dokumenterstellungsseiten im Internet oder reine Formulare bieten Ihnen weder eine Plausibilitätsprüfung, noch eine Wirksamkeitsprüfung).In Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung sind unsere Leistungen oder zumindest aber erheblich bezuschusst.
✔ Unser Anspruch: Höchste Qualität für alle.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung:
+49 (0) 5724 / 965 50
Nutzen Sie auch unser Vortragsangebot
Nutzen Sie auch unser Vortragsangebot und laden Sie einen erfahrenen Partneranwalt zu sich in die Region ein. Ob Informationsveranstaltungen von sozialen Enrichtungen, Teilnahme von Vereinsaktivitäten, oder beispielsweise Belegschaftsversammlungen von Unternehmen. Wir freuen uns auch Sie vor Ort mit der jahrelangen Expertise und der Kompetenz unserer hochqualifizierten Partneranwalte unterstützen zu dürfen.
Über uns
adjustus ist die Plattform für die Vermittlung von ausgewählten und erfahrenen Partneranwälten.
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